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vRG – vorgezogene Recycling Gebühr für Geräte der
Unterhaltungs- und Büroelektronik

 Ab 1. Januar 2002 können alle ausgedienten Unterhaltungs- und Büroelektronik-
Geräte samt Zubehör kostenlos dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurden.
Zur Finanzierung dieses Recyclings bezahlt man beim Neukauf vorgezogene
Recycling Gebühren. Diese Gebühren sind je nach Geräteart und –grösse
verschieden. Unterhaltungselektronik-Geräte und Zubehör unter Fr. 50.--
Listenpreis und Büroelektronik-Geräte unter Fr. 250.-- sind nicht vRG-pflichtig.

www.sens.ch


 

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Sämtliche Preisangaben sind unverbindliche Richtpreise inkl. 8 % MwSt und Vrg - zuzüglich Transport. Irrtum und Änderungen jederzeit vorbehalten.