
vRG
– vorgezogene Recycling Gebühr für Geräte der
Unterhaltungs- und Büroelektronik
Ab 1. Januar 2002
können alle ausgedienten Unterhaltungs- und Büroelektronik-
Geräte
samt Zubehör kostenlos dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurden.
Zur
Finanzierung
dieses Recyclings bezahlt man beim Neukauf vorgezogene
Recycling Gebühren. Diese
Gebühren sind je nach Geräteart und –grösse
verschieden.
Unterhaltungselektronik-Geräte
und Zubehör unter Fr. 50.--
Listenpreis und Büroelektronik-Geräte unter Fr.
250.-- sind
nicht vRG-pflichtig.
www.sens.ch
|